28.02.2013 FÖRDERMITTEL DES LANDES NRWMit sofortiger Wirkung sind die neuen Wohnraumförderbestimmungen für das Jahr 2013 bewilligt worden. Hier ergeben sich sehr interessante Finanzierungskonstellation für den Neubau und den Erwerb von Einfamilienhäuser für den Selbstnutzer und für den Neubau von Mietobjekten, als Doppel-/Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser. Wir informieren Sie gerne! 02.05.2012 JETZT KAUFEN ODER BAUEN!Niedrige Zinsen, die Angst vor Inflation und der Traum vom Eigentum. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, in Steine zu investieren. Wir zeigen Ihnen die optimale Finanzierung mit allen Fördermitteln, genau auf Ihre Bedürfnisse angepaßt! - - 25.01.2012 NEU, NEU, NEUFördermittel für Neubau und Gebrauchtimmobilien in 2012 Profitieren Sie von den günstigen Bedingungen der Landesmittel für den Kauf/Erwerb Ihrer Immobilien und für den Bau Ihres Eigenheimes 07.11.2011 KFW: Änderungen der wohnwirtschaftlichen ProgrammeDie Kfw hat mir Wirkung zum 01.01.2012 verschiedene Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen beschlossen. Wohneigentumsprogramm 124 Der maximale Förderbetrag für dieses Programm wird auf 50.000,00 € herabgesetzt. Wohnraum Modernisieren 141 Dieses Porgramm entfällt zukünftig. Altersgerecht Umbauen 155 Für dieses Programm stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Monatliche Abrechnung Für alle Darlehen, die ab dem 01.01.2012 bewilligt werden, gültig eine monatliche Abrechnung. 28.01.2011 Neue Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2011)Heute hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2011) verkündet. Sie gelten für alle An- träge, die ab heute eingereicht werden und nicht unter die Übergangsregelung nach Nr. 10.2 WFB fallen. Das Fördervolumen für den Eigenheimbereich wurde stark reduziert. Im Wohnraum- förderungsprogramm für 2011 ist zu lesen, dass der größte Teil des diesjährige Mittelvolumens für die noch nicht erledigten Anträge aus 2010 (Altanträge) reserviert ist. Für Neuanträge bleibt wenig über. Überdies sind die Bewilligungsbehörden angehalten, Altanträge vorrangig zu bewilligen. Neu gestellte Anträge dürfen in diesem Jahr nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden (siehe Nr. 4. 2 WoFP · PDF) und werden wahrscheinlich in großer Zahl erst aus dem Förderbudget für 2012 bedient werden können. 1. Gefördert werden nur noch Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des WFNG nicht übersteigt ("Modell A"). Die Modell-Schiene "B" gibt es damit nicht mehr. 2. Förder-Modelle gibt es nicht mehr, stattdessen werden folgende Tatbestände gefördert:
3. Das Kombimodell sieht vor, dass mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen von Fachbetrieben innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Förder- zusage durchzuführen sind:
5. Die erforderliche Mindesteigenleistungsquote ist von 10 auf 15 % angehoben worden. Somit erhöht sich auch die erforderliche Barmittel-Quote von 5 auf 7,5 %! Die Auflage, dass beim Gebrauchterwerb i.V.m. Modernisierungsvorhaben 10 % Barmittel vorhanden sein müssen, gibt es nicht mehr. Das Starterdarlehen, was es für alle vier Fördertatbestände in gleicher Höhe gibt, kann weiterhin auf die Mindesteigenleistung angerechnet werden (nicht aber auf die Barmittel-Quote). 6. Die Sätze für den Mindestrückbehalt, die Instandhaltungs- und Verwaltungs- kosten sind erhöht worden: Der Mindestrückbehalt beträgt für den Einpersonen- haushalt jetzt 725 Euro (vorher 720 Euro), für den Zweipersonenhaushalt 935 Euro (vorher 925 Euro) und für jede weitere Person 235 Euro (vorher ebenso). Die Instandhaltungskosten betragen jetzt je qm 8,16 Euro (vorher 7,87 Euro), je Garage 78,15 Euro (vorher 75,34 Euro). Die Verwaltungskosten für eine Eigen- tumswohnung liegen nunmehr bei 316,02 Euro (vorher 304,65 Euro). Die Betriebskosten betragen im Neubaubereich unverändert 22 Euro je qm, für alle übrigen Objekte unverändert 26 Euro je qm. 7. Die Darlehenssätze sind durchweg gekürzt worden. Die Mittel für den Neubau/Ersterwerb und die Neuschaffung im Bestand sind weiterhin zinslos. Bei den Gebrauchterwerben beträgt der Zinssatz nunmehr 0,5 % und die Tilgung 2 % (vorher 4 %). Die Konditionen für das Starterdarlehen sind denen des jeweiligen Förderdarlehens angepasst, allerdings beträgt die Tilgung hier 5 %. Die Auszahlungsmodalitäten für den Neubau wurden ebenfalls geändert: 30 % bei Baubeginn, 40 % nach Fertigstellung des Rohbaus und die letzten 30 % bei Bezugsfertigkeit. 03.09.2010 Fördermittel für Wohneigentum der NRW-Bank für 2010 bereits ausgebuchtDüsseldorf. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln für selbstgenutztes Wohneigentum wird dieses Förderprogramm bereits im September nahezu ausgeschöpft sein. Das teilte das Bauministerium am Freitag (3. September) mit. In diesem Jahr stellt das Land 500 Millionen Euro als zinsgünstige Darlehen für Familien zur Verfügung, die Wohneigentum schaffen wollen. Damit der Finanzrahmen von 500 Millionen Euro nicht überzogen wird, nehmen die örtlichen Bewilligungsbehörden ab dem 15. September 2010 vorläufig keine neuen Förderanträge mehr an. Nur noch bis zum 30. September 2010 werden Förderzusagen erteilt. Wer bis zum 30. September 2010 auf seinen Förderantrag noch keine Zusage erhalten hat, kann voraussichtlich im Januar des kommenden Jahres mit einer Bewilligung rechnen. In dringenden Fällen können in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Bauvorhaben gegebenenfalls bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen werden. Im Interesse der Antragsteller, die im Vertrauen auf den Fortbestand der derzeitigen Förderkonditionen schon vertragliche Verpflichtungen eingegangen sind, wird es Übergangslösungen geben. Anfang 2011 wird wieder ein Eigentumsprogramm aufgelegt, für das dann auch neue Förderanträge gestellt werden können. (03.09.2010)
Quelle: www.mvb.nrw.de Baufinanzierungen und Förderberatung über Dresen Finanzberatung KG: |