Wohneigentum für Familien (KfW 308)
Gefördert wird:
- Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren
- Der Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, das bzw. die Sie nach dem Erwerb energieeffizient sanieren. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
Davon ausgeschlossen:
- Sanierungskosten zum Effizienzhaus – dafür steht Ihnen die Förderung Wohngebäude – Kredit (261) zur Verfügung
- Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424), dem Wohneigentum für Familien – Neubau (300) oder dem Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) erhalten haben
- Personen, die bereits über ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Deutschland verfügen oder einen Anteil an einer Immobilie in Deutschland besitzen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- den alleinigen Kauf eines Grundstücks
- den Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
- Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbsteuer
Bedingungen:
- Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
- Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ energieeffizient saniert werden.
Hinweis: Wenn Sie länger für die Sanierung benötigen, dann halten Sie eine wichtige Fördervoraussetzung nicht ein. - Sie werden die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst (mindestens 50 % Miteigentumsquote) bewohnen.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr erworbenes Haus oder Ihre erworbene Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Darlehenskonditionen (Stand Dezember 2025):
- Kredithöchstbetrag von 100.000 bis 150.000 Euro je nach Anzahl der Kinder, welche im Haushalt leben
- Sollzins ab 0,01 % (Effektivzins 0,01 %)
- Zinsbindung 10 oder 20 Jahre möglich
- 12 Monate bereitstellungszinsfrei
- Tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahre möglich
- Laufzeiten zwischen 7 und 35 Jahren
- Sondertilgung der Gesamtsumme gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

