Energieeffizient /
Klimafreundlich sanieren
(KfW 261)

Gefördert werden:

  • Energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (Effizienzhaus 85 oder besser)
  • Kauf einer frisch sanierten Immobilie mit energetischen Sanierung zum KFW-Effizienzhaus 85 oder besser, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
  • Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz

Davon ausgeschlossen:

  • Ferienwohnungen
  • Photovoltaik-Anlagen (KfW 270)
  • Vorhaben, die bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind

Bedingungen:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
  • Einbindung eines Experten für Energieeffizienz (weiterer Zuschuss „Baubegleitung“ möglich, z.B. 50% bis zu 5.000,- € bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder bis zu 20.000,- € bei Mehrfamilienhäusern.)

Förderung durch:

  • Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss bis zu 25% bzw. 37.500 Euro je Wohneinheit
  • Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss. Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.
  • Für eine serielle Sanierung erhalten Sie 15 % Extra-Tilgungszuschuss. Das heißt, Sie verwenden vorgefertigte Bauelemente für Fassade und gegebenenfalls Dach.
  • Bei Kombination des Worst-Performing-Building-Bonus und dem Bonus für die Serielle Sanierung, ist die Summe der beiden Boni auf eine Förderung von 20 % begrenzt.

Darlehenskonditionen (Stand Dezember 2025):

  • Sollzins ab 3,00 % (Effektivzins 2,33 %)
  • Zinsbindung 10 Jahre
  • 12 Monate bereitstellungszinsfrei
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahre möglich 
  • Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
  • Sondertilgung der Gesamtsumme gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Nachteile:

  • Unflexibel, da einzelne Sondertilgungen und ein Wechsel des Tilgungssatzes nicht möglich
  • Maximale Zinsbindung von 10 Jahren
  • Mehrkosten durch Energieberater
  • Hohe formale Auflagen für die Umsetzung
  • Hohe Technische Vorgaben