Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
Wohneigentum für Familien
(KfW 300)

Gefördert wird:

  • Neubau und Erstkauf (vom Bauträger) eines selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohngebäudes und Eigentumswohnungen 
  • Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (Programm Nummer 300)
  • Für Privatpersonen, Unternehmen & andere Investoren (Programm Nummer 297/298)
  • Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhaus 

Davon ausgeschlossen:

  • Ferienwohnungen / Ferienhäuser
  • Vorhaben, die bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind
  • Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
  • Personen, die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen

Bedingungen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit den Förderstufen „Effizienzhaus-Stufe 40“ oder „Effizienzhaus-Stufe 40 mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium) durch ein Nachhaltigkeitszertifikat

Einbindung eines Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit

Bei Programm Nummer 300:

  • Das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Förderkredithöchstbeträge von 170.000 bis 270.000 Euro – abhängig von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung und Förderstufe


Bei Programm Nummer 297/298:

  • Förderkredithöchstbetrag 100.000,- Euro je Wohneinheit bei Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude.
    Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.

Darlehenskonditionen (Stand Dezember 2025):

  • Sollzins ab 0,01 % (Effektivzins 0,01 %)
  • Zinsbindung 10 Jahre (20 Jahre Zinsbindung im Programm Nr. 300 möglich)
  • 12 Monate bereitstellungszinsfrei
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahre möglich 
  • Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
  • Sondertilgung der Gesamtsumme gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Nachteile:

  • Unflexibel, da einzelne Sondertilgungen und ein Wechsel des Tilgungssatzes nicht möglich
  • Mehrkosten durch Energieberater / Nachhaltigkeitsberater
  • Hohe formale und technische Auflagen für die Umsetzung
  • Höhere Baukosten zur Erreichung des KFW-Effizienzhaus-40-Standard