Wohneigentum für Familien
(KfW 300)
Gefördert wird:
- Neubau und Erstkauf (vom Bauträger) eines selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohngebäudes und Eigentumswohnungen
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (Programm Nummer 300)
- Für Privatpersonen, Unternehmen & andere Investoren (Programm Nummer 297/298)
- Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhaus
Davon ausgeschlossen:
- Ferienwohnungen / Ferienhäuser
- Vorhaben, die bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind
- Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
- Personen, die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen
Bedingungen:
- Klimafreundliches Wohngebäude mit den Förderstufen „Effizienzhaus-Stufe 40“ oder „Effizienzhaus-Stufe 40 mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium) durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
Einbindung eines Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
Bei Programm Nummer 300:
- Das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Förderkredithöchstbeträge von 170.000 bis 270.000 Euro – abhängig von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung und Förderstufe
Bei Programm Nummer 297/298:
-
Förderkredithöchstbetrag 100.000,- Euro je Wohneinheit bei Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.
Darlehenskonditionen (Stand Dezember 2025):
- Sollzins ab 0,01 % (Effektivzins 0,01 %)
- Zinsbindung 10 Jahre (20 Jahre Zinsbindung im Programm Nr. 300 möglich)
- 12 Monate bereitstellungszinsfrei
- Tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahre möglich
- Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
- Sondertilgung der Gesamtsumme gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Nachteile:
- Unflexibel, da einzelne Sondertilgungen und ein Wechsel des Tilgungssatzes nicht möglich
- Mehrkosten durch Energieberater / Nachhaltigkeitsberater
- Hohe formale und technische Auflagen für die Umsetzung
- Höhere Baukosten zur Erreichung des KFW-Effizienzhaus-40-Standard

