Förderung von Wohneigentum – ein erster Überblick (Stand November 2025)
Dieses Programm des Landes fördert den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung.
Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf
- Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 30 Jahre (Einkommensgruppe A)
- Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
- Fördert den Bau und den Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 10% des Darlehens
Was wird gefördert?
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
- Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Aufstockung, Anbau, Änderung und Nutzungsänderung)
- Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung
- Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger
Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein.
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Es gelten Einkommensgrenzen.
Wann dürfen Sie mit den Maßnahmen beginnen und Verträge abschließen?
Die Antragstellung muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags (Erwerb und Ersterwerb) beziehungsweise vor Baubeginn (Bau) erfolgen.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Annuitätendarlehen
- Höchstbetrag: abhängig von der Kostenkategorie der Wohngemeinde, Ihrer Einkommensgruppe und Ihrer Familiensituation
- Zinsbindung:
- Einkommensgruppe A: 30 Jahre
- Einkommensgruppe B: 5 Jahre
- Zinssatz: 0,5% p.a.
- Für Begünstigte der Einkommensgruppe B wird das Förderdarlehen 5 Jahre nach Leistungsbeginn mit 2 Prozentpunkten über dem dann gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst wird. Der Zinssatz kann einmalig für weitere 25 Jahre auf 0,5 Prozent gesenkt werden, wenn spätestens zwei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist nachgewiesen wird, dass das anrechenbare Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Absatz 1 WFNG NRW weiterhin um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt.
Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.
- Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb Bestandsimmobilie)
- Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Tilgungsnachlass: 10% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen.
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung. - Auszahlung: 100%
- Bau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei Bezugsfertigkeit
- Erwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss.
- Ersterwerb: entsprechend den im Bauträgervertrag getroffenen Fälligkeitsregelungen
- Bereitstellungsprovision: keine
- Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.
- Erforderliche Eigenleistung: 7,5% der Gesamtkosten, dies können sein
- eigene Geldmittel,
- der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks,
- eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe)
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Das Darlehen setzt sich aus einem Grunddarlehen und weiteren Zusatzdarlehen zusammen.
Grunddarlehen mit 10% Tilgungsnachlass je nach Kostenkategorie
in der Einkommensgruppe „A“ zwischen 100.000,- Euro und 184.000,- Euro
in der Einkommensgruppe „B“ zwischen 59.000,- Euro und 110.000,- Euro
zuzüglich
Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) im Höhe von 24.000 Euro
Barrierefreies Objekt in Höhe von 11.500 Euro (nicht möglich bei dem Erwerb einer Bestandsimmobilie)
Es gibt weitere Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus-40-Standard, zur
Standortaufbereitung (bspw. Abrisskosten) oder Bauen mit Holz

